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Die Schwierigkeiten für eine zufriedenstellende Unternehmenstransaktion liegen zumeist im psychischen Bereich. Probleme können im Bereich der Familien, bei der Kaufpreisfindung u.a. auftreten. Unsere psychologisch ausgebildeten Berater helfen, Barrieren zu beseitigen oder gar zu vermeiden. Wir organisieren die Verhandlungen und kontrollieren die vereinbarten Festlegungen.
Wenn gewünscht, begleitet und berät die GEFUNA über den gesamten Zeitraum der Verhandlungen. Während des Gesprächsverlaufs werden Verkäufer/Käufer von unserer Seite mit konkreten Handlungsvorschlägen unterstützt. Wir übernehmen die Moderation der Gespräche sowie deren Koordination und Dokumentation. Der Kaufinteressent wird um Vorlage eines Konzeptes zur Übernahme und Führung des Unternehmens gebeten. Bei einem positiven Verlauf der Gespräche erfolgt eine Absichtserklärung (Letter of Intent) beider Seiten, in der die Bereitschaft zum Verkauf/Kauf sowie deren Eckdaten dokumentiert werden.
Im Letter of Intent wird die Verhandlungsposition beider Parteien dargestellt. Diese Fixierung der Positionen ist zwar i.d.R. nicht rechtsverbindlich, jedoch können Pflichtverletzungen zur Vertrauenshaftung führen. Es sei denn, Sie haben Formulierungen gewählt, die denen eines Vorvertrages gleichkommen. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten, wir unterstützen Sie!
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